Quelle: www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
37.607
m2
49610 Quakenbrück
Immobilientyp: Grundstück
Im Baugebiet "Vehrer Hagen" auf der Hengelage in Quakenbrück entstehen auf einer ca. 5 Hektar großen Fläche 37.607 m² Bauland. Das Baugebiet besteht aus 51 Bauplätzen mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 740 m². Gemeinsam
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mit der Stadt Quakenbrück und dem Wasserverband Bersenbrück entwickelt die Kreissparkasse Bersenbrück ein klimafreundliches Baugebiet mit 5 Grundstücken für Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Einheiten in 2-geschossiger Bauweise (WA1), mit weiteren 4 Grundstücken für Mehrfamilienhäuser mit maximal 4 Einheiten in 1-geschossiger Bauweise (WA2) und insgesamt 42 Baugrundstücken für Ein-/ Zweifamilienhäuser in 1-geschossiger Bauweise (WA3). Als Energiestandard für alle Gebäude ist der KFW 40 Standard vorgesehen. Die Beheizung soll mit Erd- oder Luftwärmepumpen erfolgen und 25 % der nutzbaren Dachflächen sind mit Photovoltaikanlagen oder Solarwärmekollektoren zu versehen. Für das Sammeln von Niederschlag sind je nach Gebäudetyp 3 m³ bis 10 m³ fassende Zistern
Passende Immobilien in der Umgebung von Quakenbrück:
Quelle: www.immowelt.de
375,00 €
49593 Bersenbrück
Immobilientyp: Grundstück
Quelle: www.immowelt.de
135.000,00 €
900
m2
49393 Lohne
Immobilientyp: Grundstück
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück in Kroge-Ehrendorf, einer Bauernschaft in Lohne. Das Grundstück liegt im Zentrum von Kroge-Ehrendorf gegenüber des Sportplatzes. Der Kindergarten, die Schule und der Bäcker befinden sich in unmittelbarer
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Nachbarschaft. Grundstücksfläche: ca. 900 m² Ein Bebauungsplan liegt für dieses Gebiet nicht vor. Bebaubar gemäß § 34 BauGB Das Grundstück befindet sich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile gemäß § 34 BauGB. Hinweise zur Bebauung: 1. Das Bauvorhaben hat sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen. 2. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. 3. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Ein positiver Bauvorbescheid liegt bereits vor. Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen liegen am Grundstück. Die planungsrechtlichen Vorgaben zu dem Grundstück sollten im Vorfeld einer baulichen Maßnah
Quelle: www.immowelt.de
198.000,00 €
876
m2
49661 Cloppenburg
Immobilientyp: Grundstück
Kurzbeschreibung
- stark sanierungsbedürftiges Wohnhaus - Energieausweis liegt vor
Objekt
Das Grundstück ist vielseitig verwendbar. Es handelt sich um eine "Baulücke". Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Das Grundstück ist voll
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erschlossen. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Bauvorhaben vorab über eine Bauvoranfrage mit der Stadt Cloppenburg abzustimmen. Das aufstehende Wohnhaus mit Garage und Nebenraum wurde 1954 auf einem ca. 876,00 m² großen Grundstück für den Eigenbedarf errichtet. Es verfügt über ca. 150,00 m² Wohnfläche und ca. 30,00 m² Nutzfläche. 1964 erfolgt erfolgte ein Anbau. Die Heizungsanlage ist von 1984 und wurde bereits stillgelegt. Die Immobilie ist nicht bewohnt. Die gesamte Immobilie ist in die Jahre gekommen und stark sanierungsbedürftig. Der Energieausweis liegt vor und ist als pdf.Dokument beigefügt.
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Preis auf Anfrage
2.208
m2
49661 Cloppenburg
Immobilientyp: Grundstück
ZUM VERKAUF STEHEN DIESE DREI ATTRAKTIVE BAUGRUNDSTÜCKE MIT ALTBESTAND MIT EINER GESAMTGRÖSSE VON CA. 2.208 M² IN EINER GUTEN LAGE VON CLOPPENBURG. Grundstücke wie folgt: 1. Grundstück = 822 qm, mit einer kleinen Halle, Bj. ca. 1985 2.
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Grundstück = 697 qm, mit einem kleinen EFH, Bj. ca. 1956 3. Grundstück = 689 qm, mit einem kleinen EFH, Bj. ca. 1964 Gesamt = 2.208 qm ---- Gemäß Auskunft aus dem örtlichen B-Plan sind folgende Baumerkmale bekannt: Art der baulichen Nutzung: Wohngebiet Maße der baulichen Nutzung: 1. Straßenseite - 0,4 Grundflächenzahl - 0,7 Geschossflächenzahl 2. Gartenseite - 0,4 Grundflächenzahl - 0,5 Geschossflächenzahl Weitere Infos bezüglich Lage und Anschrift erhalten Sie gerne auf Anfrage. ---- Weitere Infos: Ein geplantes Bauvorhaben bzw. die weitere Nutzung ist zwingend durch den Käufer mit den zuständigen Behörden abzustimmen - weder Eigentümer noch wir (Immobilen-Burunacik) haften für die Zwecke des Käufers.